Leistungen:

Ich biete Ihnen eine individuelle Ernährungsberatung und -therapie an, welche viele Vorteile für Sie bereit hält:

Das Sozialgesetzbuch (SGB) unterscheidet zwischen zwei Behandlungsarten, nämlich der Ernährungsberatung und der Ernährungstherapie.

Die Ernährungsberatung nach §20 SGB V und die Ernährungstherapie nach §43 SGB V können von den Krankenkassen bezuschusst werden.
Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.

Ernährungsberatung:

Bei der Ernährungsberatung nach §20 SGB V steht die Prävention im Vordergrund, dabei soll das bisherige
Essverhalten noch verbessert und die Entstehung einer ernährungsbedingten Erkrankung vorgebeugt werden.
Diese biete ich für alle Themen an, welche mit gesunder Ernährung, aber nicht mit einer ernährungsbezogenen Erkrankung zu tun haben.
• Vegetarische / vegane Kost
• Ernährung in der Schwangerschaft und Stillzeit
• Ernährung von Kindern und Jugendlichen
• Ernährung im Alter
• Osteoporoseprävention

Ernährungstherapie:

Bei der Ernährungstherapie nach §43 SGB V steht die Behandlung einer ernährungsabhängigen Erkrankung im Vordergrund.
• Übergewicht und Adipositas
• Lebensmittelallergien
• Lebensmittelintoleranzen wie z.B. Lactoseintoleranz, Fructoseintoleranz, Histaminintoleranz, ….
• Hypertonie (Bluthochdruck)
• Diabetes mellitus Typ 2
• Gestationsdiabetes (Schwangerschaftsdiabetes)
• Reizdarmsyndrom
• Morbus Crohn
• Colitis ulcerosa

Falls sie zu einem anderen ernährungsbezogenem Thema eine Beratung oder Therapie benötigen, können Sie diese gerne über das Kontaktformular bei mir erfragen.